Im Kanton Basel Land besitzen die offiziell anerkannten Kirchen steuerhoheitliche Befugnisse. Dies bedeutet, dass die offiziell anerkannten Kirchen befugt sind, Kirchensteuern zu erheben. Der Steuersatz wird von jeder Kirchgemeinde individuell festgesetzt. Die Steuerbefugnis gilt ausschliesslich für natürliche Personen.
Die Kirchensteuerpflicht im Kanton Basel Land endet mit dem offiziellen Kirchenaustritt.