Im Kanton Waadt werden die römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirche als öffentlich-rechtliche Institutionen mit Charakter einer juristischen Person anerkannt. Der Kanton gewährt ihnen die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe zum Wohl aller. Es werden keine Kirchensteuern erhoben. Alle Aufwendungen werden direkt vom Staat getragen. (zitiert aus SSK, Art. 2)
Die Ausgaben der Kirche im Kanton Waadt werden direkt durch den Kanton und die Gemeinden finanziert.
Der Austritt aus den öffentlich anerkannten Kirchen im Kanton Waadt macht rechtlich gesehen keinen Sinn, da keine Kirchensteuern erhoben werden.